Besondere Geschäftsbedingungen für Rabatte

in der Fassung vom 27.01.2020, zuletzt geändert am 22.03.2023 (Version 1.5).

Inhalt

Besondere Geschäftsbedingungen für Rabatte

Anlage 1: Werberabatt
Anlage 2: Early-Bird-Rabatt
Anlage 3: Working-Class-Hero-Fix
Anlage 4: Working-Class-Hero-Plus
Anlage 5: Small-Business-Fix


*: Männliches Genom zur besseren Lesbarkeit. Gemeint sind alle Geschlechter.

(1) Die Rabattbedingungen gelten im Rahmen des Angebots und der Rechnungsstellung auf die darin aufgeführte Rabattposition. Weitere Voraussetzung für die Geltung der Rabattbedingungen ist, dass es dem Auftraggeber* in zumutbarer Weise möglich gewesen ist, von ihnen Kenntnis zu nehmen. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn im Zuge der Unterbreitung des Angebots mit einem Link auf die Rabattbedingungen gut leserlich hingewiesen wurde und die jeweils aktuellen Rabattbedingungen unter diesem Link permanent abrufbar sind. Sollte ein Auftrag unter einer älteren als die aktuell gültigen Rabattbedingungen zustande gekommen sein, so gelten die Rabattbedingungen, die zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Auftrags gegolten haben. Der Auftraggeber* kann die Ausgabe der Rabattbedingungen, die zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Auftrags gültig waren, mangels Abrufbarkeit im Internet vom Auftragnehmer* verlangen

(2) Auftraggeber* erklären sich mit der Kenntnisnahme und Annahme eines Rabattangebots auch mit den Rabattbedingungen einverstanden. Von der Annahme eines Rabattangebots ist regelmäßig auszugehen, wenn ein Auftraggeber* weder dem Rabattangebot aktiv widerspricht noch bei Erbringung der Gegenleistung, also bei Zahlung der Rechnung, den Rabatt unbeachtet lässt.

1) Kein Anspruch auf einen Rabatt, welches nicht Teil einer Rabattaktion ist, besteht, wenn er dem Auftraggeber* nicht angeboten wurde

(2) Rabattaktionen dürfen nicht auf bestimmte Weise diskriminierend oder mit unsittlichen Bedingungen angeboten werden. Ein diskriminierendes Angebot liegt vor, wenn eine Rabattaktion auf unsachliche Umstände abstellt, die durch allgemeine Gleichbehandlungsgrundsätze verboten sind (z.B. das Anbieten von Rabatten nach Nationalität, Hautfarbe, Weltanschauung, persönliche Merkmale, sexuelle Orientierung, Alter). Dagegen liegt kein unsachlicher Umstand vor, wenn ein Rabattangebot auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit oder die soziale Stellung eines Auftraggebers abstellt (z.B. Studentenrabatt*). Eine unsittliche Bedingung liegt vor, wenn die Bedingung einer Rabattaktion auf ein Ereignis abstellt, das durch die allgemeinen Gesetze verboten ist, Gefahr für Leib und Leben vorhält oder ehrenrührig ist (z.B. das Voraussetzen erniedrigender Handlungen). Die Beschränkungen durch ein diskriminierendes Angebot oder eine unsittliche Bedingung sind in Folge zu ignorieren. Das Anbieten eines individuellen Rabatts, welches nicht Teil einer Rabattaktion ist, bleibt zulässig.

(3) Die Gültigkeit eines Rabatts oder einer Rabattaktion kann durch Ablauf von Zeit oder Wegfallen eines bestimmten Ereignisses enden, soweit dies zuvor bestimmt war. Insoweit entfällt der Anspruch auf den Rabatt

4) Gutscheine und etwaige damit verbundene Vergünstigungen bleiben den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend gültig.

(5) Erworbene Rabattansprüche werden beim Auftraggeber* gespeichert. Sie verlieren ihre Gültigkeit mit der dauerhaften Beendigung der Geschäftsbeziehung. Wird eine dauerhaft beendete Geschäftsbeziehung wieder aufgenommen, leben die erworbenen Rabattansprüche ebenfalls wieder auf. Eine Geschäftsbeziehung darf nicht allein aufgrund der erworbenen Rabattansprüche und dem möglichen Einsatz der Rabattansprüche dauerhaft beendet werden. Ein Rabattanspruch entfällt, wenn sich Tatsachen herausstellen, die den Rabattanspruch erst gar nicht begründet haben. Ein Rabattanspruch darf nicht ohne berechtigten Grund gekürzt werden.

(6) Rabattansprüche werden innerhalb von Rechnungen eingesetzt, sodass sie vom eigentlichen Rechnungsbetrag (Rechnungsbetrag ohne Rabatte) abgezogen werden.

(7) Mehrere Rabatte können in einer Rechnung gleichzeitig eingesetzt werden, soweit dies in den Bedingungen einer Rabattaktion nicht ausgeschlossen wurde. Satz 1 gilt nur insoweit, als dass die Summe der Rabatte nicht höher ist als der Rechnungsbetrag ohne Rabatte. Eine Rabattposition, mit der die Summe der Rabatte den Rechnungsbetrag ohne Rabatte übersteigen würde, kann in dieser Rechnung nicht eingesetzt werden.

(8) Rabattansprüche werden nicht ausgezahlt. Abweichend von Satz 1 kann ein Rabatt ausgezahlt werden, wenn entweder im Nachhinein ein Rabattanspruch festgestellt wurde, ein bereits 3bestehender Rabattanspruch versehentlich nicht eingesetzt wurde oder ein individueller Rabatt aus Kulanzgründen gewährt wird.

(1) In den Anlagen der Rabattbedingungen werden die besonderen Bedingungen für Rabattaktionen festgelegt. Sie gelten zusätzlich zu den allgemeinen Bedingungen.

(2) Die Bedingungen einer Rabattaktion können während der laufenden Aktion geändert werden, soweit sie nicht zum Nachteil des Auftraggebers* sind. Insoweit gilt § 2 Absatz 1 Satz 4 nicht.Soweit Bedingungen einer Rabattaktionen während einer laufenden Aktion geändert wurden, die zu Erleichterungen für künftige Auftraggeber* führen, können bisherige Auftraggeber* keine Ansprüche daraus ableiten

Rabattart /-zweck
Rabattaktion zur Gewinnung von Neumandanten*

Rabattbedingungen
1.) Empfehlung des Auftragnehmers* durch einen bestehenden Mandanten, gleich ob aktive oder inaktive Geschäftsbeziehung
2.) erfolgreiche Gewinnung des Neumandanten*, der die Empfehlung erhalten hat

Rabattempfänger
Mandant*, der den Auftragnehmer* empfohlen hat

Rabattumfang
je Empfehlung und Mandant* einsetzbar auf jede Rechnung, die im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss steht; nicht auf Rechnungen für Umsatzsteuer-Voranmeldung oder äquivalente Monats-/Quartalsbuchführung

Rabatthöhe
30,00 € netto / 25,00 € netto beim Pricing vor 2023

Rabattdauer
dauerhaft bis Beendigung

Rabattart /-zweck

Rabattaktion zum Erhalt von Jahresabschlussaufträgen in der Frühphase eines begonnenen Jahres

Rabattbedingungen

1.) Auftragserteilung, auch implizite, durch Auftraggeber* bis 30.04.2023; nur Jahresabschlüsse des vergangenen Jahres
2.) Bereitstellung wesentlicher Informationen zur Auftragsausführung durch den Auftraggeber*


Rabatt-empfänger
Auftraggeber*

Rabattumfang
auf jede Rechnung, die im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss steht, außer der Rechnung für die Gewinnermittlung; nicht auf Rechnungen für Umsatzsteuer-Voranmeldung oder äquivalente Monats-/Quartalsbuchführung

Rabatthöhe
30,00 € netto / 25,00 € netto beim Pricing vor 2023

Rabattdauer
bis 30.04.2023

Rabattart /-zweck
Einkommensteueraufträge zum Festpreis für Angestellte/abhängig Beschäftigte

RabattBedingungen

1.) Auftraggeber* hat eine inländische Einnahmenquelle aus nichtselbständiger Arbeit, von der Lohnsteuer abgezogen wurde
2.) Auftraggeber* hat keine weiteren steuerrelevanten Einkünfte, gleich ob Letztere mangels Verpflichtung nicht angesetzt werden; unschädlich: inländische steuerfreie Einkünfte, nicht steuerbare private Einnahmen
3.) Auftraggeber* stimmt elektronischem Datenabruf zu und bewilligt Zugang zu ELSTER
4.) keine höheren Werbungskosten, keine größere Überprüfung höherer Werbungskosten, keine Buchführungsarbeiten für die Ermittlung der Werbungskosten
5.) Sonderausgaben in nicht größerem Umfang
6.) kein Ansatz von außergewöhnlichen Belastungen
7.) Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in nicht größerem Umfang
8.) bei Kindern erfolgt nur die Eintragung der Kinder; besondere Kosten werden nicht angesetzt
9.) kein erhöhter Informationsbedarf / keine Nachfragen beim Mandanten*
10.)Bescheidprüfung gegen Zusatzhonorar

Rabattempfänger
Auftraggeber*

Rabattumfang
Gewährung eines Pauschalpreises ohne Zusätze (außer Pkt. 10 und Einsprüche); nicht mit anderen Rabatten kombinierbar

Rabatthöhe
129,00 € brutto

Rabattdauer
dauerhaft bis Beendigung

weitere Hinweise

• Was bedeutet „Sonderausgaben in nicht größerem Umfang“?Als in „nicht größerem Umfang“ ist der Ansatz von den Sonderausgaben zu verstehen, die durch elektronischen Datenabruf eingefügt werden. Hierzu zählen: Zahlungen und Erstattungen der Kirchensteuer, die Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Erstattungen davon.Ferner werden die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zur berufsständischen Versorgungsstelle auch dann angesetzt, wenn sie zwar nicht über den elektronischen Datenabruf eingefügt wurden, der Mandant* jedoch stattdessen eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt hat.Zudem sind Eintragungen enthalten, jeweils in Jahressummen: Beiträge zueiner privaten Haftpflichtversicherung, Spenden an bis zu 3 als gemeinnützig anerkannten Organisationen.

• Was bedeutet „Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in nicht größerem Umfang“? Hierunter verstehen wir die Betriebskostenabrechnung einer Wohnung, die im betroffenen Jahr beim Mandanten* eingegangen ist

Rabattart /-zweck

Einkommensteueraufträge zum Festpreis für Angestellte/abhängig Beschäftigtemit einer selbständigen Tätigkeit als Kleinunternehmer* oder als Unternehmer* mit ausschließlich steuerfreien Umsätzen

Rabattbedingungen
1.) Auftraggeber* hat eine inländische Einnahmenquelle aus nichtselbständiger Arbeit, von der Lohnsteuer abgezogen wurde, und dazu eine inländische Einnahmenquelle aus selbständiger Tätigkeit als Kleinunternehmer* oder als Unternehmer* mit ausschließlich steuerfreien Umsätzen.
2.) Auftraggeber* hat keine Wirtschaftshilfen, Förderungen oder Zulagen für sein Unternehmen bezogen
3.) Auftraggeber* hat keine weiteren steuerrelevanten Einkünfte, gleich ob Letztere mangels Verpflichtung nicht angesetzt werden; unschädlich: inländische steuerfreie Einkünfte, nicht steuerbare private Einnahmen
4.) Auftraggeber* stimmt elektronischem Datenabruf zu und bewilligt Zugang zu ELSTER
5.) Auftraggeber* setzt innerhalb der selbständigen Tätigkeit keine Aufwendungen an oder beansprucht nur pauschalen Ausgabenabzug (z.B. Betriebsausgabenpauschale).
6.) Auftraggeber* hat die Einnahmen der selbständigen Tätigkeit in die Tabelle Gewinnermittlung ordentlich eingetragen.
7.) keine höheren Werbungskosten, keine größere Überprüfung höherer Werbungskosten, keine Buchführungsarbeiten für die Ermittlung der Werbungskosten
8.) Sonderausgaben in nicht größerem Umfang
9.) kein Ansatz von außergewöhnlichen Belastungen
10.)Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in nicht größerem Umfang
11.)bei Kindern erfolgt nur die Eintragung der Kinder; besondere Kosten werden nicht angesetzt
12.)kein erhöhter Informationsbedarf / keine Nachfragen beim Mandanten
13.)Bescheidprüfung gegen Zusatzhonorar
14.) Auftraggeber* hat zugleich, soweit zutreffend, die Aufträge für die Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer erteilt.
15.)Datenaustausch via Leitz-Cloud oder Microsoft Teams.

Rabattempfänger
Auftraggeber*

Rabattumfang
Gewährung eines Pauschalpreises ohne Zusätze (außer Pkt. 13 und Einsprüche); nicht mit anderen Rabatten kombinierbar

Rabatthöhe
199,00 € brutto

Rabattdauer
dauerhaft bis Beendigung

weitere Hinweise
• Was bedeutet „Sonderausgaben in nicht größerem Umfang“?Als in „nicht größerem Umfang“ ist der Ansatz von den Sonderausgaben zu verstehen, die durch elektronischen Datenabruf eingefügt werden. Hierzu zählen: Zahlungen und Erstattungen der Kirchensteuer, die Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Erstattungen davon. Ferner werden die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zur berufsständischen Versorgungsstelle auch dann angesetzt, wenn sie zwar nicht über den elektronischen Datenabruf eingefügt wurden, der Mandant* jedoch stattdessen eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt hat.Zudem sind Eintragungen enthalten, jeweils in Jahressummen: Beiträge zu8einer privaten Haftpflichtversicherung, Spenden an bis zu 3 als gemeinnützig anerkannten Organisationen.

• Was bedeutet „Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in nicht größerem Umfang“?Hierunter verstehen wir die Betriebskostenabrechnung einer Wohnung, die im betroffenen Jahr beim Mandanten* eingegangen ist.

Rabattart /-zweck
Einkommensteueraufträge zum Festpreis für selbständig Tätige als Kleinunternehmer* oder als Unternehmer* mit ausschließlich steuerfreien Umsätzen

Rabattbedingungen

1.) Auftraggeber* hat eine Einnahmenquelle aus selbständiger Tätigkeit als Kleinunternehmer* oder als Unternehmer* mit ausschließlich steuerfreien Umsätzen
2.) Auftraggeber* hat keine Wirtschaftshilfen, Förderungen oder Zulagen für sein Unternehmen bezogen.
3.) Auftraggeber* hat keine weiteren steuerrelevanten Einkünfte, gleich ob Letztere mangels Verpflichtung nicht angesetzt werden; unschädlich: inländische steuerfreie Einkünfte, nicht steuerbare private Einnahmen
4.) Auftraggeber* setzt innerhalb der selbständigen Tätigkeit keine Aufwendungen an oder beansprucht nur pauschalen Ausgabenabzug (z.B. Betriebsausgabenpauschale)
5.) Auftraggeber* hat die Einnahmen der selbständigen Tätigkeit in die Tabelle Gewinnermittlung ordentlich eingetragen
6.) Auftraggeber* stimmt elektronischem Datenabruf zu und bewilligt Zugang zu ELSTER.
7.) Sonderausgaben in nicht größerem Umfang
8.) kein Ansatz von außergewöhnlichen Belastungen
9.) Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in nicht größerem Umfang
10.)bei Kindern erfolgt nur die Eintragung der Kinder; besondere Kosten werden nicht angesetzt
11.)kein erhöhter Informationsbedarf / keine Nachfragen beim Mandanten*
12.)Bescheidprüfung gegen Zusatzhonorar
13.)Auftraggeber* hat zugleich, soweit zutreffend, die Aufträge für die Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer erteilt.
14.)Datenaustausch via Leitz-Cloud oder Microsoft Teams
15.)Auftragserteilung, auch implizite, durch Auftraggeber* bis 30.06.2023; nur Jahresabschlüsse des vergangenen Jahres

Rabatt-empfänger
Auftraggeber*

Rabattumfang
Gewährung eines Pauschalpreises ohne Zusätze (außer Pkt. 12 und Einsprüche); nicht mit anderen Rabatten kombinierbar

Rabatthöhe
169,00 € brutto

Rabattdauer
bis 30.06.2023

weitere Hinweise
• Was bedeutet „Sonderausgaben in nicht größerem Umfang“?Als in „nicht größerem Umfang“ ist der Ansatz von den Sonderausgaben zu verstehen, die durch elektronischen Datenabruf eingefügt werden. Hierzu zählen: Zahlungen und Erstattungen der Kirchensteuer, die Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Erstattungen davon. Ferner werden die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zur berufsständischen Versorgungsstelle auch dann angesetzt, wenn sie zwar nicht über den elektronischen Datenabruf eingefügt wurden, der Mandant* jedoch stattdessen eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt hat.Zudem sind Eintragungen enthalten, jeweils in Jahressummen: Beiträge zueiner privaten Haftpflichtversicherung, Spenden an bis zu 3 als gemeinnützig anerkannten Organisationen

• Was bedeutet „Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in nicht größerem Umfang“?Hierunter verstehen wir die Betriebskostenabrechnung einer Wohnung, die im betroffenen Jahr beim Mandanten* eingegangen ist.

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