Umsatzsteuer & Mehrwertsteuer-Regeln 2026 – Was Selbständige und Unternehmen jetzt wissen müssen

Ab dem 1. Januar 2026 treten in Deutschland wichtige Änderungen im Umsatzsteuerrecht in Kraft, die Unternehmen, Selbständige und insbesondere Betriebe aus der Gastronomie betreffen. Im Mittelpunkt steht dabei die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen. Darüber hinaus gibt es weitere umsatzsteuerliche Anpassungen, die Auswirkungen auf Buchhaltung, Abrechnung und steuerliche Planung haben können.

In diesem Beitrag erfahren Sie, was sich 2026 ändert, warum diese Neuerungen eingeführt werden und worauf Sie als Unternehmerin oder Unternehmer achten sollten.

1. Umsatzsteuer auf Speisen: Dauerhaft 7 % ab 2026

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Besteuerung von Speisen im Gastgewerbe:

  • Ab dem 1. Januar 2026 gilt dauerhaft der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % für Speisen, die in Restaurants, Cafés oder im Rahmen von Catering-Leistungen angeboten werden – unabhängig davon, ob sie vor Ort verzehrt, mitgenommen oder geliefert werden.

  • Getränke bleiben weiterhin mit 19 % Umsatzsteuer steuerpflichtig.

Damit endet die bisherige Unsicherheit durch befristete Sonderregelungen, wie sie insbesondere während und nach der Corona-Pandemie bestanden haben.

mehrere Wärmebehälter mit Essen, zur Visualisierung eines Catering-Essens

 

Praxisbeispiel: Gastronomie & Catering

Für gastronomische Betriebe bedeutet diese Regelung konkret:

  • Anpassung der Kassensysteme, um die korrekten Steuersätze anzuwenden

  • Aufteilung von Kombi-Angeboten, z. B. bei Menüs mit Speisen und Getränken

  • Saubere Dokumentation, damit bei Betriebsprüfungen nachvollziehbar ist, wie die Umsätze versteuert wurden

2. Auswirkungen auf andere Unternehmen und Selbständige

Auch Unternehmen außerhalb der Gastronomie sollten die Änderungen kennen – insbesondere im Zusammenhang mit Bewirtungskosten.

Geschäftsessen und Reisekosten

  • Speisen bei Geschäftsessen unterliegen ab 2026 dem ermäßigten Steuersatz von 7 %

  • Getränke werden weiterhin mit 19 % besteuert

  • Auf Rechnungen müssen diese Positionen klar getrennt ausgewiesen sein

Gerade bei der Buchhaltung und beim Vorsteuerabzug ist es wichtig, diese Unterscheidung korrekt zu erfassen.

3. Weitere umsatzsteuerliche Änderungen ab 2026

Neben der Anpassung der Steuersätze gibt es weitere relevante Neuerungen:

Wegfall der Umsatzsteuerlagerregelung

Ab dem 1. Januar 2026 entfällt die bisherige Umsatzsteuerlagerregelung (§ 4 Nr. 4a UStG). Für bestimmte Branchen kann dies Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung von Warenbewegungen und Lagerungen haben.

Mehr Digitalisierung im Umsatzsteuerverfahren

Zukünftig werden bestimmte steuerliche Bescheide, etwa im Vorsteuervergütungsverfahren, standardmäßig elektronisch zur Verfügung gestellt. Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre internen Prozesse darauf vorbereitet sind.

Ein Mann und eine Frau. Beide halten jeweils eine Papiertüte und einen Kaffeebecher in der Hand.

4. Warum diese Änderungen eingeführt werden

Die Anpassungen im Umsatzsteuerrecht verfolgen mehrere Ziele:

  • langfristige Entlastung wirtschaftlich relevanter Branchen

  • mehr Planungssicherheit für Unternehmen

  • Vereinfachung und Digitalisierung steuerlicher Abläufe

Für Unternehmerinnen und Unternehmer bedeutet das zwar stabilere Rahmenbedingungen, aber auch die Pflicht, Prozesse rechtzeitig anzupassen.

Darüber hinaus sollten Sie folgende Punkte im Blick behalten:

  • Umsatzsteuervoranmeldungen (monatlich oder vierteljährlich)

  • Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) oder Bilanz – je nach Rechtsform

  • Betriebsausgaben und Belege sauber dokumentieren

Gerade am Anfang kann das Thema Steuern überfordernd wirken – deshalb lohnt es sich, frühzeitig mit einer Steuerberatung oder uns zusammenzuarbeiten. Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten und von Anfang an alles korrekt aufzusetzen.

5. Was Sie jetzt konkret tun sollten

Um gut auf die Änderungen vorbereitet zu sein, empfehlen sich folgende Schritte:

  • Überprüfung von Kassen- und Abrechnungssystemen

  • Schulung von Mitarbeitenden, insbesondere im Verkauf und in der Buchhaltung

  • Klare interne Abläufe bei Rechnungen mit unterschiedlichen Steuersätzen

  • Frühzeitige Abstimmung mit steuerlichen Ansprechpartnern

Fazit

Die Umsatzsteuer-Änderungen ab 2026 betreffen viele Unternehmen direkt oder indirekt. Besonders die dauerhafte Senkung auf 7 % für Speisen schafft Klarheit, erfordert aber auch saubere Umsetzung in der Praxis.

Wer frühzeitig prüft, anpasst und dokumentiert, vermeidet spätere Korrekturen und mögliche steuerliche Risiken. Eine individuelle Beratung hilft dabei, die Neuerungen rechtssicher und effizient umzusetzen.

2 Männer und 2 Frauen, jeweils im Anzug, an einem Tisch im Restaurant.
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