Grundsicherung für Selbständige Reicht Ihr Einkommen trotz der Zuschüsse nicht insoweit zur persönlichen Lebensführung aus, dass Sie als bedürftig gelten, können Sie Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) beantragen. Dabei wird für die nächsten 6 Monaten auf eine Vermögensprüfung der Antragsteller durch die zuständige Stelle verzichtet. Denn andernfalls müssten Sie ja zunächst Ihr Unternehmen beispielsweise veräußern, womöglich sogar not-verkaufen. […]