Reisekosten richtig absetzen: Was Selbständige wirklich steuerlich geltend machen können

Geschäftliche Reisen gehören für viele Selbständige zum Alltag: Kundentermine, Weiterbildungen, Messen oder Workshops. Doch welche Kosten können Sie tatsächlich steuerlich absetzen? Und wo lauern typische Fehler?

Damit Sie bei Ihrer nächsten Reise nicht nur gut vorbereitet sind, sondern auch steuerlich profitieren, finden Sie hier die wichtigsten Punkte übersichtlich zusammengefasst.

mehrere kleine Restaurant-Tische, die draußen stehen als Symbol für die einen Bewirtungsbeleg, den man als Reisekosten absetzen kann.

Reisekosten, die Sie absetzen können

Fahrtkosten

Ob Auto, Bahn, Flug oder öffentliche Verkehrsmittel – alle Fahrten, die eindeutig beruflich veranlasst sind, können steuerlich berücksichtigt werden.
Wichtig: Private Umwege sollten Sie sauber trennen.

Verpflegungspauschalen

Statt einzelner Belege gilt bei Dienstreisen die gesetzliche Pauschale, abhängig von Abwesenheitsdauer und Reiseziel.
Das spart Zeit und vereinfacht die Abrechnung deutlich.

Übernachtungskosten

Hotel, Ferienwohnung oder Pension: Entscheidend ist die berufliche Notwendigkeit.
Privatreisen dürfen nicht im Vordergrund stehen, gemischte Reisen müssen klar getrennt werden.

Arbeitsmittel auf Reisen

Dazu zählen zum Beispiel:

  • mobile Technik (Ladegeräte, Adapter, Headsets)

  • Gebühren für WLAN/Hotspot

  • Gepäckgebühren bei Flugreisen

  • Parktickets

Reisekosten für Veranstaltungen

Seminare, Fortbildungen, Workshops, Messen:
Alles, was fachlich begründbar ist, zählt zu den absetzbaren Betriebsausgaben.

Was häufig vergessen wird – aber absetzbar ist

Viele Selbständige verschenken Geld, weil sie bestimmte Positionen nicht als Reisekosten erkennen:

  • Reisen zu Networking-Events

  • Bewirtungskosten im beruflichen Kontext (mit 70 % abzugsfähig)

  • Mietwagen und Carsharing

  • City-Tax, Hotelpauschalen und Servicegebühren

All das kann steuerlich berücksichtigt werden, sofern ein klarer beruflicher Zusammenhang besteht.

Wichtige Regeln, damit das Finanzamt nichts streicht

Damit Ihre Reisekosten anerkannt werden, sollten Sie Folgendes beachten:

✔ Reisezweck dokumentieren

Ein kurzer Vermerk reicht aus: „Kundentermin in Hamburg.“

✔ Belege aufbewahren

Digital oder analog – Hauptsache vollständig.

✔ Privatanteile trennen

Ein angehängtes Wochenende ist erlaubt, wenn die berufliche Reise eindeutig im Fokus steht.

Richtig abgerechnet sparen Reisekosten bares Geld. Sie gehören zu den wichtigsten Betriebsausgaben,  besonders im ersten Geschäftsjahr.
Wenn Sie sicher sein möchten, dass Ihre Reisekosten korrekt erfasst werden, unterstützen wir Sie gern bei allen steuerlichen und organisatorischen Fragen Ihrer Selbständigkeit.

Nach oben scrollen