Reisekosten richtig absetzen: Was Selbständige wirklich steuerlich geltend machen können
Geschäftliche Reisen gehören für viele Selbständige zum Alltag: Kundentermine, Weiterbildungen, Messen oder Workshops. Doch welche Kosten können Sie tatsächlich steuerlich absetzen? Und wo lauern typische Fehler?
Damit Sie bei Ihrer nächsten Reise nicht nur gut vorbereitet sind, sondern auch steuerlich profitieren, finden Sie hier die wichtigsten Punkte übersichtlich zusammengefasst.

Reisekosten, die Sie absetzen können
Fahrtkosten
Ob Auto, Bahn, Flug oder öffentliche Verkehrsmittel – alle Fahrten, die eindeutig beruflich veranlasst sind, können steuerlich berücksichtigt werden.
Wichtig: Private Umwege sollten Sie sauber trennen.
Verpflegungspauschalen
Statt einzelner Belege gilt bei Dienstreisen die gesetzliche Pauschale, abhängig von Abwesenheitsdauer und Reiseziel.
Das spart Zeit und vereinfacht die Abrechnung deutlich.
Übernachtungskosten
Hotel, Ferienwohnung oder Pension: Entscheidend ist die berufliche Notwendigkeit.
Privatreisen dürfen nicht im Vordergrund stehen, gemischte Reisen müssen klar getrennt werden.
Arbeitsmittel auf Reisen
Dazu zählen zum Beispiel:
mobile Technik (Ladegeräte, Adapter, Headsets)
Gebühren für WLAN/Hotspot
Gepäckgebühren bei Flugreisen
Parktickets
Reisekosten für Veranstaltungen
Seminare, Fortbildungen, Workshops, Messen:
Alles, was fachlich begründbar ist, zählt zu den absetzbaren Betriebsausgaben.
Was häufig vergessen wird – aber absetzbar ist
Viele Selbständige verschenken Geld, weil sie bestimmte Positionen nicht als Reisekosten erkennen:
Reisen zu Networking-Events
Bewirtungskosten im beruflichen Kontext (mit 70 % abzugsfähig)
Mietwagen und Carsharing
City-Tax, Hotelpauschalen und Servicegebühren
All das kann steuerlich berücksichtigt werden, sofern ein klarer beruflicher Zusammenhang besteht.
Wichtige Regeln, damit das Finanzamt nichts streicht
Damit Ihre Reisekosten anerkannt werden, sollten Sie Folgendes beachten:
✔ Reisezweck dokumentieren
Ein kurzer Vermerk reicht aus: „Kundentermin in Hamburg.“
✔ Belege aufbewahren
Digital oder analog – Hauptsache vollständig.
✔ Privatanteile trennen
Ein angehängtes Wochenende ist erlaubt, wenn die berufliche Reise eindeutig im Fokus steht.

Richtig abgerechnet sparen Reisekosten bares Geld. Sie gehören zu den wichtigsten Betriebsausgaben, besonders im ersten Geschäftsjahr.
Wenn Sie sicher sein möchten, dass Ihre Reisekosten korrekt erfasst werden, unterstützen wir Sie gern bei allen steuerlichen und organisatorischen Fragen Ihrer Selbständigkeit.
