Neue Pendlerpauschale ab 2026: Was sich ändert

Die Pendlerpauschale gehört zu den Klassikern im deutschen Steuerrecht und wird ab 1. Januar 2026 grundlegend angepasst. Für viele Arbeitnehmer*innen und Selbständige kann das steuerliche Vorteile bringen, gerade wenn die tägliche Strecke zur Arbeit länger ist.

In diesem Beitrag erfahren Sie,
• welche Regelungen derzeit gelten,
• was sich ab 2026 ändert,
• und für wen sich die neue Pauschale besonders lohnt.

es wurde aus einem Auto heraus fotografiert sodass man die Mittelkonsole und eine Teerstraße sieht. Draußen ist es recht dunkel geht gerade die Sonne auf oder unter. Es symbolisiert den neuen Beitrag für die Pendlerpauschale.

Was bisher gilt (bis einschließlich 2025)

Aktuell liegt die Entfernungspauschale bei:

  • 0,30 € pro Kilometer für die ersten 20 km

  • 0,38 € pro Kilometer ab dem 21. Kilometer

Die Pauschale ist verkehrsmittelunabhängig. Das bedeutet:
Egal ob Auto, Fahrrad, Öffis oder zu Fuß, die einfache Wegstrecke zählt.

Für Arbeitnehmer*innen wird sie als Werbungskosten berücksichtigt, für Selbständige als Betriebsausgabe.

Die neue Pendlerpauschale ab 2026

Ab dem 1. Januar 2026 soll die Pendlerpauschale vereinheitlicht werden. Laut Regierungsentwurf gilt dann:

0,38 € pro Kilometer – ab dem 1. Kilometer.

Damit profitieren vor allem Personen, die kurze oder mittlere Strecken pendeln. Die neue Regelung soll die steigenden Mobilitätskosten abfedern und das Steuerrecht vereinfachen.

Für wen lohnt sich die neue Regelung besonders?

  • Pendler mit kurzen Wegen bis 20 km profitieren erstmals von der höheren Pauschale.

  • Arbeitnehmer und Selbständige, deren Werbungskosten/Betriebsausgaben bisher knapp unter der Pauschale von 1.230 € lagen, erreichen künftig schneller eine spürbare Entlastung.

  • Personen, die nicht mit dem Auto fahren (z. B. Fahrrad, ÖPNV oder zu Fuß), erhalten dieselben Kilometerbeträge wie Autofahrende – denn die Pauschale bleibt weiterhin verkehrsmittelunabhängig.

Ein Mann der vor einem einfahrenden Zug steht. Es symbolisiert den neuen Beitrag für die Pendlerpauschale, die auch für Pendler, die Zug fahren, gültig ist.

Wichtig: Pendlerpauschale ≠ Kilometerpauschale

Viele Selbständige verwechseln die Pendlerpauschale mit der Kilometerpauschale, dabei handelt es sich um zwei unterschiedliche Regelungen:

Pendlerpauschale (Entfernungspauschale)

  • gilt nur für den täglichen Weg zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte.

  • wird pro einfacher Strecke angesetzt.

  • betrifft Selbständige oft nicht, wenn sie überwiegend im Homeoffice arbeiten.

  • Neuregelung ab 1. Januar 2026: einheitlich 0,38 € pro Kilometer ab dem 1. Kilometer.

Kilometerpauschale für Geschäftsfahrten

  • gilt für alle betrieblichen Fahrten, z. B. Kundentermine, Meetings oder Außendienste.

  • wird pro gefahrenem Kilometer angesetzt (Hin- und Rückweg werden jeweils berücksichtigt).

  • aktueller Satz: 0,30 € pro Kilometer.

  • ist für Selbständige in der Praxis oft relevanter, weil damit nahezu alle beruflichen Fahrten abgedeckt werden.

Fazit

Die neue Pendlerpauschale ab 2026 bringt eine klare Vereinfachung: ein einheitlicher Satz, unabhängig von der Entfernung. Für viele Steuerpflichtige bedeutet das eine höhere steuerliche Entlastung. Wer täglich pendelt, sollte die eigene Wegstrecke prüfen – denn ab 2026 kann sich der Aufwand stärker bemerkbar machen.

Wenn Sie wissen möchten, wie sich die neue Regelung konkret auf Ihre Steuerlast auswirkt, beraten wir Sie bei IABS-Berlin gerne individuell.

Eine Frau die auf einem orangenen Fahrrad du eine Stadt auf der Straße fährt. Es symbolisiert den neuen Beitrag für die Pendlerpauschale, die auch für Fahrradfahrer gültig ist.
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