Grundsicherung für Selbständige

Grundsicherung für Selbständige

Reicht Ihr Einkommen trotz der Zuschüsse nicht insoweit zur persönlichen Lebensführung aus, dass Sie als bedürftig gelten, können Sie Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) beantragen. Dabei wird für die nächsten 6 Monaten auf eine Vermögensprüfung der Antragsteller durch die zuständige Stelle verzichtet. Denn andernfalls müssten Sie ja zunächst Ihr Unternehmen beispielsweise veräußern, womöglich sogar not-verkaufen. Sie müssen auch Ihre Selbständigkeit nicht aufgeben. Diese kann weiterlaufen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Seite: https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung .