Vorweg
Die derzeitige Corona-Krise betrifft uns alle! Mit diesem Blogbeitrag möchte ich in aller Kürze auf ein paar wirtschaftliche Aspekte hinweisen. Manches mögen Sie vielleicht bereits aus der Presse entnommen haben. Oberstes wirtschaftliches Ziel ist, dass die Unternehmen, also auch Sie als Unternehmer liquide, d.h. finanziell flüssig, bleiben und nicht Insolvenz anmelden müssen. Zudem möchte ich im Sinne der Solidarität ebenfalls meinen Beitrag im Rahmen meiner Tätigkeit leisten.
Ein Appell auch von meiner Seite: Bitte halten Sie sich an die behördlich empfohlenen bzw. angeordneten Regeln. Je mehr und besser wir uns daran halten, desto schneller können wir diese Krise bewältigen. Persönlich bin ich kein Befürworter von Ausgangssperren. Ich finde, wir sollten alles tun, um sie zu vermeiden. Bitte halten Sie Abstand zueinander und treffen Sie sich nicht in Gruppen. Verlassen Sie das Haus nur, wenn es wirklich nötig ist. Denken Sie möglichst oft an die Händehygiene. 20 Sekunden mit normaler Seife reichen aus. Und bitte “hamstern“ Sie nicht.
Letztlich muss das Gesundheitssystems vor einem Kollaps bewahrt werden. All diese Maßnahmen dienen dazu, die Infektionen so weit wie möglich zeitlich zu strecken. Dies hat oberste Priorität.
Ich möchte allen, die im medizinischen sowie im sonstigen öffentlichen Bereich arbeiten, meinen Dank und besondere Anerkennung aussprechen. Unterstützen wir sie!
Zinslose Steuerstundungen möglich
Das Bundesministerium für Finanzen hat in einem Rundschreiben die Finanzämter angewiesen, Steuerpflichtigen auf Antrag unbürokratisch Steuerstundungen zu gewähren.
Was ist eine Steuerstundung?
Steuerstundungen sind Aufschübe von Steuerzahlungen. Das bedeutet, dass Sie eine Steuer nicht zum regulären Termin, sondern später zahlen.
Was kostet die Steuerstundung?
Die Stundungen sind zinslos und gebührenfrei.
Welche Steuerarten sind davon betroffen?
Im Prinzip sind alle Steuerarten von der Regelung betroffen. Im Wesentlichen jedoch betrifft es insbesondere diejenigen, die jedes Quartal Einkommensteuer-Vorauszahlungen und/oder regelmäßige (monatlich/quartalsweise) Umsatzsteuer-Vorauszahlungen leisten. Wer Körperschaftsteuer und/oder Gewerbesteuer zahlt, den betrifft dies analog. Ebenso gilt dies für Steuernachzahlungen.
Wann waren nochmals die regulären Zahlungstermine für Vorauszahlungen?
- Einkommensteuer und Körperschaftsteuer: 10.03., 10.06., 10.09., 10.12.
- Gewerbesteuer und Grundsteuer: 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.
- Umsatzsteuer bei quartalsweise Anmeldung: jeweils am 10. nach Ablauf des betreffenden Quartals (10.04., 10.07., 10.10., 10.01.)
- Umsatzsteuer bei monatlicher Anmeldung: jeweils am 10. nach Ablauf des betreffenden Monats
Wie lange kann ich “stunden”?
Die Stundung ist zunächst für drei Monate vorgesehen. In der Zwischenzeit wird man angepasst an die Lage weitere Entscheidungen treffen. Sofern nötig, müsste man nach den drei Monate eine weitere Stundung beantragen.
Wie kann man eine Stundung beantragen?
Sie können entweder selbst per ELSTER über das Formular “Sonstige Nachricht an das Finanzamt” oder durch ein formloses Schreibens per Brief, E-Mail oder Fax den Antrag stellen. Sie sollten dabei angeben welche Steuerzahlung/-zahlungen konkret gestundet werden sollen und in welcher Höhe.
Wie muss ich den Antrag begründen? Kann er abgelehnt werden?
Eine Begründung, dass Ihnen in Folge der aktuellen Corona-Krise, die Umsätze wegbrechen, sollte in der Regel ausreichen. Dennoch muss der Hintergrund Ihres Antrags stichhaltig sein. Gehören Sie beispielsweise nicht zu den Branchen, die von der Krise betroffen sind, brauchen Sie wirklich gute Gründe, um den Antrag bewilligt zu bekommen. Haben Sie sie nicht, ist mit der Ablehnung des Antrags zu rechnen.
Wer ist überhaupt davon betroffen?
Eine abschließende Aufzählung ist sicherlich nicht möglich und muss von Fall zu Fall entschieden werden. Generell kann man sagen, dass alle Unternehmer, die von zu Hause aus oder in Räumen ohne sozialen Kontakt arbeiten können, nicht davon betroffen sind. Unternehmer, die Ihre Ladengeschäfte (z.B. Schneiderei, Bar) schließen müssen oder Aufträge storniert bekommen (z.B. Veranstalter), gehören sehr wohl zur betroffenen Gruppe.
Ihnen allen: Bleiben Sie gesund!
Lesehinweis: Zu besseren Lesbarkeit wurde im Text das männliche Genom verwendet. Soweit nichts anderes genannt wird, sind inhaltlich alle Geschlechter gemeint.