Corona-Krise: Frist für Insolvenzanzeige verlängert

Frist für Insolvenzanzeige verlängert

Trotz allen Bemühungen kann es vorkommen, dass sie finanziell „trocken laufen”. In diesem Fall wären sie zahlungsunfähig und formal verpflichtet die Insolvenz anzuzeigen. Dafür beträgt die Frist normalerweise drei Wochen. Das zuständige Bundesministerium für Justiz verlängerte diese Frist auf sechs Wochen. So muss nicht jeder Unternehmer, der für eine kurze Zeit illiquide ist, gleich die Insolvenz anzeigen. Erwartet er nämlich in der Zwischenzeit Zahlungseingänge, könnte er gerade mit der längeren Frist diese Zeit überbrücken und eine Zahlungsunfähigkeit hätte sich erledigt.