Corona-Krise: Bürgschaften, Liquiditätskredite und Zuschüsse

Bürgschaften, Liquiditätskredite und Zuschüsse

Der Bund sowie die Länder arbeiten derzeit daran Bürgschaften, Liquiditätskredite und Zuschüsse aufzulegen. Es soll sich um letzte Ausformulierungen handeln, da beispielsweise Kriterien festgelegt werden müssen. Näheres wird in wenigen Tagen bekannt werden. Bis dahin warten Sie bitte noch ab.

Bei Bürgschaften übernimmt der Staat den Großteil des Kreditausfallrisikos gegenüber Ihrer Bank. So müssen Sie der Bank keine teuren Werte als Sicherheit vorweisen.

Liquiditätskredite werden über Ihre Hausbank oder durch staatliche Banken zu sehr günstigen Konditionen gewährt. Die Bundesregierung lies verlautbaren, dies, wenn nötig, in Summe in unbegrenzter Höhe zu gewähren. In Berlin wird dafür die Investitionsbank Berlin (IBB) zuständig sein.

Wichtigstes Ziel in beiden Fällen ist, dass Sie finanziell flüssig bleiben und Ihre Aufträge gegebenenfalls später nachholen können.

Als letztes Mittel bleiben noch die Direktzuschüsse (in Berlin: “Härtefallfond”). Sie gelten vor allem kleinen Unternehmern, die einst entfallene Aufträge später nicht mehr wieder ausführen können. Hier wird in begründeten Fällen mit Barzahlungen an die Unternehmer gerechnet. Der Freistaat Bayern beispielsweise gewährt als erstes Bundesland Sofortzahlungen zwischen 5.000 und 30.000 € jeweils an betroffene Unternehmer.