Was Sie als Gründer:in wirklich absetzen können

Wenn Sie frisch gegründet haben, stoßen Sie schnell auf die Frage: „Was kann ich eigentlich steuerlich absetzen?“
Viele Gründer:innen haben Sorge, Fehler zu machen oder verschenken sogar bares Geld, weil sie bestimmte Kosten gar nicht erst angeben.

Damit Ihnen das nicht passiert, haben wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst. 

Fahrkosten: Diese Wege können Sie geltend machen

Gerade am Anfang sind viele Wege noch nicht alltäglich, sondern eher spontan:

  • zum Amt
  • zum Kunden
  • zur Bank
  • zum Coworking-Space

Alles berufliche Fahrten können steuerlich berücksichtigt werden – egal ob Sie mit Ihrem eigenen Auto, der Bahn, dem Bus oder sogar dem Fahrrad unterwegs sind.

Wichtig:
Privatfahrten sind tabu. Berufliche und private Wege müssen getrennt werden – wir helfen Ihnen dabei gerne, das ordentlich zu dokumentieren.

Laptop, Monitor & Zubehör: Alles, was Sie für Ihr Business brauchen

Wenn Sie ein Laptop kaufen, ist das in den meisten Fällen ein voll absetzbares Arbeitsmittel.
Das gilt auch für:

  • Maus & Tastatur

  • Monitor

  • Schreibtischlampe

  • Drucker

  • externe Festplatten

  • Tools & Software (z. B. Canva, Adobe, Office)

Wichtig zu wissen:
Abhängig vom Kaufpreis wird eine Anschaffung entweder sofort oder über mehrere Jahre verteilt abgeschrieben. Genau hier passieren viele Fehler – bei IABS-Berlin übernehmen wir das für Sie und tragen das richtig in Ihre Buchhaltung ein.

ein Sparschwein, welches so ausgerichtet ist, dass es aussieht als würde es an dem Münzgeld riechen, das vor ihm liegt. Es symbolisiert eine eventuelle Steuerrückzahlung.

Handy & Vertrag: Wie viel Sie nutzen dürfen

Ihr Smartphone begleitet Sie vermutlich den ganzen Tag – beruflich wie privat.
Hier gilt: Sie können die berufliche Nutzung steuerlich abziehen.

Wenn Sie Ihr Handy zu ca. 50 % für Ihr Unternehmen nutzen, können Sie 50 % der Kosten ansetzen.
Wenn Sie es fast nur beruflich nutzen, entsprechend mehr.

Gleiches gilt für:

  • Telefonverträge

  • Internetanschluss

  • mobile Daten

  • Software / Apps für die Arbeit

eine Hand, die 6 unterschiedliche Geldscheine hält. Symbolisiert die Kosten die man steuerlich mithilfe eines Steuerberaters oder einer Unternehmensberatung in Berlin absetzen kann.

Homeoffice & Arbeitsplatz: Das können Sie absetzen

Viele Gründer:innen starten im Homeoffice. Je nach persönlicher Situation können Sie folgende Kosten ansetzen:

  • anteilige Miete

  • Strom

  • Heizung

  • Arbeitsmittel

  • Homeoffice-Pauschale

Welche Variante für Sie passt, hängt von Ihrem Wohnraum und Ihrer Tätigkeit ab.
Wir prüfen das gemeinsam, damit Sie nichts verschenken.

Fortbildungen & Workshops: Alles, was Sie weiterbringt

Sie lernen dazu? Perfekt!
Denn Weiterbildungen, die Ihr Business voranbringen, sind voll absetzbar, z. B.:

  • Online-Kurse

  • Seminare

  • Workshops

  • Fachliteratur

Auch Fahrtkosten dorthin sind abziehbar.

Marketing & Außendarstellung: Ja, auch das ist steuerlich relevant

Dazu gehören beispielsweise:

  • Website-Kosten

  • Domain & Hosting

  • Fotoshootings

  • Werbekampagnen

  • Social-Media-Tools

  • Visitenkarten & Flyer

  • Google Ads / Meta Ads

Besonders bei Online-Marketing werden oft viele Kosten übersehen. 

ein Laptop mit einem gelben post-it auf dem "tax time" steht als Erinnerung an die Unterstützung bei der Steuererklärung durch IABS-Berlin.

Fazit: Sie können mehr absetzen, als Sie denken

Der Anfang ist oft verwirrend – was „darf“ man, was nicht?
Unser Tipp: Dokumentieren Sie alles, und lassen Sie uns gemeinsam prüfen, welche Kosten steuerlich anerkannt werden.

Bei IABS-Berlin sorgen wir dafür, dass Sie das Maximum aus Ihren Ausgaben herausholen, ohne sich durch komplizierte Paragraphen zu kämpfen.

Wenn Sie möchten, kümmern wir uns direkt um Ihre Unterlagen und zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie vielleicht bisher noch gar nicht auf dem Schirm hatten.

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